Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat beim Internationalen Bund höchste Priorität. Mit einem Kinderschutzkonzept und qualifizierten Mitarbeiter*innen, den sogenannten 'insoweit erfahrenen Fachkräften', setzen wir uns aktiv dafür ein. Im Interview sprechen wir mit Fachreferentin Helene Kleinfeld über die Aufgaben solcher Fachkräfte.
Die Hauptaufgabe einer insoweit erfahrenen Fachkraft (iseF) ist, bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung und bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos kompetent zu beraten. Ich sehe die Rolle der iseF unter dem Auftrag des Vieraugenprinzips. Ich kann beim Prozess der Gefährdungsbeurteilung unterstützend tätig sein. Somit ist sichergestellt, dass die korrekten Schritte eingeleitet werden.
Meine Aufgabe liegt darin, die Teams zu Entscheidungsfindungen zu befähigen und den Prozess der Kindeswohlgefährdungsbeurteilung zu steuern, einzuordnen und Maßnahmen vorzuschlagen. Aufklärung und Sensibilisierung der Teams gehören ebenso dazu. Dies gelingt durch Intervention und Prävention. Zu meinen Aufgaben gehören aber auch Standards zum Schutz von Kindern zu entwickeln, Schutz- und Handlungskonzepte zu erarbeiten und diese in Institutionen zu kommunizieren und zu multiplizieren.
Um als insoweit erfahrene Fachkraft bzw. Kinderschutzfachkraft tätig werden zu können, muss nach §8a, 8b SGB VIII/§ 4 KKG eine Ausbildung absolviert werden. Darüber hinaus ist reichlich Fach- und Erfahrungswissen hilfreich und gleichzeitig erforderlich, um frühzeitig Anzeichen von Gefährdungen wahrzunehmen und den Kolleg*innen beratend und unterstützend zur Verfügung zu stehen.
Für Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist das vorgeschrieben. Jeder Träger braucht mindestens eine insoweit erfahrene Fachkraft. Andernfalls müssen Träger eine externe Fachkraft hinzuziehen, welche einen neutralen Beratungsprozess sicherstellen kann.
Ja, es gibt rund 20 iseF in den verschiedenen Geschäftsfeldern und Arbeitsfeldern. Verdachtsfälle und Indizien werden dadurch frühzeitig erkannt. Beim IB Berlin-Brandenburg sind für den Bereich Kinderförderung und -bildung die Referentinnen mit entsprechender Zusatzausbildung verantwortlich.
››Kompetente Ansprechpartner*innen sind beim Thema Kinderschutz unerlässlich.‹‹
Kompetente Ansprechpartner*innen sind beim Thema Kinderschutz unerlässlich. Deshalb können sich Kolleg*innen grundsätzlich erst einmal mit allen Fragen an uns wenden. Nur durch den direkten Austausch können wir rechtzeitig unterstützen. Wir als Fachkräfte und insoweit erfahrene Fachkräfte arbeiten immer gemeinsam!
Zunächst schätzen wir nach § 8a SGB VIII die Lage ein. Dazu prüfen wir die Fakten und handeln zügig im Sinne des Kindes. Die Handlungsmöglichkeiten sind vielfältig und reichen von der Förderung bzw. der Unterstützung über passgenaue Hilfsangebote bis zum Eingriff bei akuter Gefährdung. Ziel ist immer die Abwendung der Gefahr bzw. einer drohenden Gefährdung für das Kind.
Helene Kleinfeld arbeitete nach ihrer Ausbildung zur Erzieherin zunächst sieben Jahre in den Hilfen zur Erziehung. Sie studierte im Anschluss early education (B.A.) in Neubrandenburg sowie Bildung und Medien (M.A.) in Rostock. Noch während des Studiums wechselte sie als Kitaleiterin in den Bereich der Kindheitspädagogik und baute als Koordinatorin neue Kindertagesstätten und Familienzentren in Berlin und Brandenburg auf. Seit März 2021 ist sie beim IB Berlin Brandenburg gGmbH als Fachreferentin im Bereich Kinderförderung und -bildung tätig und hat im April 2021 ihre Fortbildung zur insofern erfahrenen Fachkraft abgeschlossen.