Susanne Dünkel ist seit 2004 Mitarbeiterin beim IB und leitet den Bereich Berufliche Bildung in Neuenhagen. Neben ihrem beruflichen Engagement setzt sie sich nun auch ehrenamtlich für Integration und Inklusion ein. In der Gemeinde Hoppegarten hat sie das Amt als Behindertenbeauftragte übernommen.
Im Artikel 3 unseres Grundgesetzes steht: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Doch von Gleichbehandlung von Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderung sowie deren gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben kann noch lange nicht die Rede sein, auch wenn die gesetzlichen Grundlagen dafür längst geschaffen wurden.
Für die Interessen und Belange von Menschen mit Behinderung setzen sich bundesweit Behindertenbeauftragte auf unterschiedlichen Ebenen ein. Auf höchster Ebene ist das der oder die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Auch in den Bundesländern, Städten und Gemeinden sowie bei politischen Parteien gibt es Behindertenbeauftragte oder behindertenpolitische Sprecher*innen. Während auf Bundes- und Länderebene die Behindertenbeauftragten hauptamtlich tätig sind, arbeiten die Beauftragten vieler Kommunen und Gemeinden ehrenamtlich. So auch unsere Kollegin Susanne Dünkel, die im Februar 2022 das Amt der Behindertenbeauftragten in der Gemeinde Hoppegarten übernommen hat. Im Interview beantwortet sie unsere Fragen rund um das Ehrenamt.
Susanne Dünkel: Seit 2011 lebe ich in der Gemeinde Hoppegarten und fühle mich dem Leben dort sehr verbunden. Deshalb hatte ich den Wunsch, mich im Gemeindeleben mehr zu engagieren. Außerdem habe ich mir durch meine berufliche Tätigkeit beim IB im Bereich berufliche Bildung viel Wissen angeeignet und Netzwerke aufgebaut. Das kann ich sehr gut in das Ehrenamt einbringen. Ich empfinde es als großen Vorteil, dass ich einen beruflichen Zugang zu diesen Themen habe und entsprechend gut dazu beraten kann. Ich weiß zum Beispiel was im Teilhabechancengesetz steht, was eine Berufsvorbereitung ist und wie Anträge bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.
Susanne Dünkel: Ich wusste, dass die frühere Behindertenbeauftragte das Ehrenamt abgeben wird. Daraufhin hatte ich meine Bewerbung bei der Gemeinde eingereicht und anschließend hat mich die Gemeindevertretung einstimmig gewählt. Seit 1. Februar 2022 bin ich nun ehrenamtliche Behindertenbeauftragte der Gemeinde Hoppegarten.
Susanne Dünkel: In erster Linie bin ich Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige, die in Hoppegarten leben. Ihnen stehe ich für persönliche Fragen und zur Unterstützung im Alltag beratend zur Verfügung. Dazu vereinbare ich Termine für Einzelgespräche, in denen dann die persönlichen Anliegen und Fragen besprochen werden können. Gleichzeitig berate ich auch die Gemeinde mit Blick auf die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen. Wenn die Gemeinde beispielsweise ein Bauvorhaben plant, werde ich als Behindertenbeauftragte einbezogen und gebe eine Stellungnahme dazu ab. Es handelt sich dabei weder um eine bauliche noch eine rechtliche Einschätzung. Es geht ausschließlich darum, ob das Bauvorhaben behindertengerecht umgesetzt wird und eine Teilhabe für alle Menschen möglich ist.
Zu meinen Aufgaben gehört auch, dass ich alle drei Monate am Treffen aller haupt- und ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten von Brandenburg teilnehme. Diese Treffen sind sehr wichtig, um sich über die Arbeit auszutauschen und neue Themen voranzubringen.
Susanne Dünkel: Die Tätigkeit als Behindertenbeauftragte ist unbefristet. Dieses Amt kann man solange ausüben, wie man möchte und Zeit dafür hat oder bis man aus der Gemeinde wegzieht. Da es sich um ein Ehrenamt handelt, gibt es keinen festgelegten Stundenumfang pro Woche oder pro Monat. Nach zwei Jahren muss ich einen Tätigkeitsbericht abgeben, ich dem ich dokumentiere, was ich als Behindertenbeauftragte alles geleistet habe.
Wir wünschen unserer Kollegin Susanne Dünkel viel Freude und Erfolg bei ihrer neuen Tätigkeit als Behindertenbeauftragte.